Intervention

Kann ein irrtümlich ausgelöster Alarm nicht ausgeschlossen werden, beauftragen die Operateure unverzüglich private Sicherheitskräfte und/oder die Polizei (gemäss den gültigen kantonalen Gesetzen). Vor Ort führen die Sicherheitskräfte eine Kontrollrunde ausser- und innerhalb des Gebäudes durch und nehmen die notwendigen Massnahmen vor, um die Sicherheit der Räumlichkeiten wieder herzustellen.
